Posts

Posts mit dem Label "Amtsgerichtsdirektor Thomas Beimann" werden angezeigt.
Der folgende Blog enthält Beiträge, die höchsten Schutz unter dem Aspekt der Informationsfreiheit verdienen: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5   (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.   Zwar erwähnt das GG ausdrücklich nur Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film, doch ist zu berücksichtigen, dass die Verabschiedung des Grundgesetztes zu einer Zeit erfolgte, als es - abgesehen von Speakers´ Corner im Londoner Hyde-Park - keine anderen Möglichkeiten zur Erlangung öffentlichen Gehörs gab als eben Presse, Rundfunk und Film. Es ist erstaunlich, dass es in Zeiten des längst verbreiteten Internets noch keine Rechtsprechung gibt, die es berücksichtigt, dass dem kleinen Blogg