Der folgende Blog enthält Beiträge, die höchsten Schutz unter dem Aspekt der Informationsfreiheit verdienen:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5 

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. 

Zwar erwähnt das GG ausdrücklich nur Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film, doch ist zu berücksichtigen, dass die Verabschiedung des Grundgesetztes zu einer Zeit erfolgte, als es - abgesehen von Speakers´ Corner im Londoner Hyde-Park - keine anderen Möglichkeiten zur Erlangung öffentlichen Gehörs gab als eben Presse, Rundfunk und Film.

Es ist erstaunlich, dass es in Zeiten des längst verbreiteten Internets noch keine Rechtsprechung gibt, die es berücksichtigt, dass dem kleinen Blogger nicht nur die Meinungsfreiheit, sondern, wenn er Tatsachen berichtet, auch die Informationsfreiheit zur Seite stehen. Auf diesen Aspekt möchte ich insbesondere den Dienstanbieter Google Inc. aufmerksam machen, der nach meinen Erfahrungen zwar kein Problem darin sieht, wenn man mich im Internet nach Strich und Faden rufmordet, der andererseits aber durchaus schnell einknickt, und zwar auch dann, wenn es nicht geboten ist, wenn potente Kreise Informationen unterdrücken wollen. Insofern wird dieser Blog auch ein Versuch sein - um festzustellen, ob Google Inc. in einer aufgeklärten demokratischen Gesellschaft überhaupt einen Platz haben sollte.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, Impressum siehe: https://winfried-sobottka.de/impressum.html


 

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